Wiederaufnahme der Registrierungspflicht seit 1. Jänner 2022

Achtung:

Die Registrierungspflicht wurde mit Beginn der Pandemie vorübergehend ausgesetzt. Diese Frist endete mit 31.12.2021. Seit 01. Jänner 2022 müssen Angehörige der registrierungspflichtigen Gesundheitsberufe registriert sein, wenn sie ihren Beruf weiterhin ausüben möchten.

Es wird daher allen Berufsangehörigen empfohlen, die noch nicht registriert sind, rechtzeitig ihren Antrag auf Eintragung in das Gesundheitsberuferegister zu stellen.  

Der Antrag kann entweder online unter https://gbr-online.ehealth.gv.at/ (mit Handysignatur/Bürgerkarte) oder nach Terminvereinbarung persönlich in der Arbeiterkammer eingebracht werden. 

Ausnahme:
Personen, die eine Anerkennung oder Nostrifikation zur Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz oder gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege haben, dürfen diese Tätigkeit derzeit bis 31.12.2023 ohne Eintragung in das Gesundheitsberuferegister weiter ausüben, auch wenn die vorgeschriebenen Ausgleichsmaßnahmen noch nicht absolviert wurden. Für die anschließende Registrierung müssen die Auflagen erfüllt und, wenn erforderlich, der Nachweis der ausreichenden Sprachkenntnisse vorgelegt werden.

Kontaktieren Sie bei Fragen die Arbeiterkammer Tirol.
Telefon: 0800/22 55 22 – 1650 oder
E-Mail: gbr@ak-tirol.com

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Registrierung Gesundheitsberufe

Kostenlose Hotline
Tel. :  +43 800 22 55 22 1650 
E-Mail: gbr@ak-tirol.com

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